Erweiterung darf nicht auf Kosten der Natur in Europa gehen
von den Europaabgeordneten Sebastian Everding (Die Linke/GUE/NGL) und Thomas Waitz (Die Grünen/EFA)
Brüssel, 27.05.2026 (Update am 11.06.2026)
Der Fall Vjosa–Narta: Eine Bewährungsprobe für Albanien und die Glaubwürdigkeit der EU-Erweiterung
In einer Zeit, in der die Europäische Union bestrebt ist, dem Erweiterungsprozess wieder Schwung und Glaubwürdigkeit zu verleihen, wird Albanien häufig als einer der Vorreiter im Beitrittsprozess dargestellt. Die Verhandlungen schreiten voran, Kapitel werden eröffnet, und die politische Unterstützung für die Erweiterung ist so groß wie seit Jahren nicht mehr.
Dies ist zu begrüßen.
Doch die Erweiterung wird letztlich nicht an ihrer Geschwindigkeit gemessen. Sie wird daran gemessen, ob die Beitrittskandidaten in der Praxis die Werte und Verpflichtungen unter Beweis stellen, die mit der Mitgliedschaft einhergehen.
Deshalb sind die Entwicklungen im Schutzgebiet Vjosa–Narta im Süden Albaniens weit mehr als nur ein lokaler Umweltstreit. Sie werfen eine grundlegende Frage sowohl für Albanien als auch für die Europäische Union auf:
Was bedeutet die Bereitschaft zur EU-Mitgliedschaft, wenn während der Beitrittsverhandlungen Umweltschutzmaßnahmen ausgehöhlt werden?
Im Mittelpunkt der Kontroverse stand zunächst der Bau des internationalen Flughafens Vlora innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Vjosa–Narta, eines der wichtigsten Feuchtgebietssysteme entlang der Adria-Zugroute und eines potenziellen Standorts für das Smaragd-Netzwerk im Rahmen der Berner Konvention.
Die damals geäußerten Bedenken beschränkten sich nicht auf den Flughafen selbst. Umweltorganisationen, Wissenschaftler:innen und internationale Institutionen warnten wiederholt davor, dass das Projekt zum ersten Schritt einer umfassenderen Umgestaltung der geschützten Küstenlinie werden könnte.
Diese Befürchtung bewahrheitet sich nun.
Im Zuge des Flughafenausbaus wurden die Grenzen des Schutzgebiets geändert. Durch 2024 verabschiedete Änderungen des albanischen Schutzgebietsgesetzes wurden langjährige Schutzmaßnahmen geschwächt und die Möglichkeit für groß angelegte Tourismus- und Infrastrukturprojekte innerhalb von Schutzgebieten eröffnet. Heute schreiten mehrere Luxustourismusprojekte innerhalb desselben Schutzgebiets rund um den Flughafen voran.
Zusammengenommen sind diese Entwicklungen keine isolierten Entscheidungen. Sie sind Teil eines umfassenderen Musters, das die rechtliche und ökologische Zukunft einer der wichtigsten geschützten Landschaften Albaniens neu gestaltet.
Dies ist von Bedeutung, da von Albanien gleichzeitig erwartet wird, sich im Rahmen von Kapitel 27 der Beitrittsverhandlungen an die EU-Naturschutzvorschriften anzupassen.
Der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union zu Kapitel 27 ist eindeutig. Von Albanien wird erwartet, dass es die Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen vollständig umsetzt, eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet, sich an die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie anpasst, die Vorbereitungen für Natura 2000 abschließt und Bestimmungen des geänderten Gesetzes über Schutzgebiete aufhebt, die als unvereinbar mit EU-Standards angesehen werden.
Das Europäische Parlament hat bereits seine Besorgnis über die Entwicklungen in Vjosa–Narta zum Ausdruck gebracht und die Europäische Kommission aufgefordert, diese im Rahmen des Beitrittsprozesses anzusprechen.
Doch trotz dieser Warnungen schreiten die Entwicklungen weiter voran.
Die Folge ist eine wachsende Kluft zwischen den auf dem Papier festgehaltenen Umweltverpflichtungen und dem Umweltschutz in der Praxis.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass dieses Thema nicht mehr auf umweltpolitische Kreise beschränkt ist. Die Bürgerinnen sind auf die Straße gegangen, um ihre Besorgnis über die Zukunft der Region zum Ausdruck zu bringen. Wissenschaftlerinnen, Umweltorganisationen und lokale Gemeinschaften haben öffentlich in Frage gestellt, ob die Entwicklungen mit den Umweltverpflichtungen und den langfristigen Interessen Albaniens vereinbar sind.
In jeder demokratischen Gesellschaft sollte eine solche öffentliche Beteiligung begrüßt werden.
Das Recht der Bürger:innen auf Information, auf Beteiligung an Entscheidungsprozessen, auf friedliche Versammlung und auf Anfechtung von Entscheidungen, die ihre Umwelt betreffen, ist kein Nebenthema. Es ist durch die Aarhus-Konvention und umfassendere europäische demokratische Standards fester Bestandteil des Umwelt-Acquis selbst.
Die Frage, vor der Albanien steht, lautet daher nicht einfach, ob Entwicklung stattfinden soll. Es geht vielmehr darum, ob Entscheidungen, die Schutzgebiete betreffen, rechtmäßig sind, auf fundierten Umweltverträglichkeitsprüfungen beruhen und eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleisten.
Die Frage, vor der die Europäische Union steht, ist ebenso wichtig.
Wenn Umweltschutzmaßnahmen während der Beitrittsverhandlungen ohne Konsequenzen abgeschwächt werden können, welche Botschaft sendet das dann an andere Beitrittskandidaten?
Die Glaubwürdigkeit der Erweiterung hängt von der konsequenten Anwendung der Konditionalität ab. Von den Beitrittskandidaten sollte nicht erwartet werden, dass sie Umweltverpflichtungen erst nach dem Beitritt erfüllen. Der Zweck von Kapitel 27 besteht darin, sicherzustellen, dass die notwendigen rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmenbedingungen bereits vor dem Beitritt funktionieren.
Dies ist für den Naturschutz besonders wichtig.
Schutzgebiete sind nicht einfach nur Linien auf einer Karte. Natura 2000 ist keine rein technische Kartierungsübung. Die Wirksamkeit des europäischen Naturschutzrechts hängt davon ab, dass eine Verschlechterung verhindert wird, bevor sie eintritt.
Die Berner Konvention hat die ökologische Bedeutung von Vjosa–Narta bereits vor vielen Jahren im Rahmen des Smaragd-Netzwerk-Prozesses anerkannt. Europäische Institutionen haben wiederholt betont, dass Gebiete von anerkanntem ökologischem Wert während des Übergangs zur Ausweisung als Natura-2000-Gebiet geschützt werden müssen.
Eine schrittweise Aushöhlung der Schutzmaßnahmen in dieser Phase untergräbt die Logik des Beitrittsprozesses selbst.
Die Verantwortung liegt nun sowohl bei Albanien als auch bei der Europäischen Union.
Albanien hat die Chance zu zeigen, dass wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und demokratische Teilhabe keine konkurrierenden Ziele sind. Dazu sind ein wirksamer Rechtsrahmen, Transparenz, fundierte Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine sinnvolle Einbindung der Öffentlichkeit und die uneingeschränkte Achtung des Umweltrechts erforderlich.
Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament müssen gleichermaßen sicherstellen, dass die Fortschritte im Rahmen von Kapitel 27 auf der Grundlage realer Ergebnisse und nicht nur anhand gesetzgeberischer Formalitäten bewertet werden.
Denn es geht um mehr als nur einen Flughafen, einen Ferienort oder ein Schutzgebiet.
Der Westbalkan beherbergt einen Teil der wertvollsten verbleibenden biologischen Vielfalt Europas. Die Glaubwürdigkeit der Erweiterung wird zum Teil davon abhängen, ob Europa bereit ist, dieses Naturerbe vor dem Beitritt zu verteidigen, nicht erst danach.
Vjosa–Narta ist zu einem Test für diese Verpflichtung geworden, und wie dieser Fall gehandhabt wird, wird ein wichtiges Signal darüber senden, was mit der Erweiterung letztlich erreicht werden soll.
